23/05/2020
Heute, am 23. Mai ist Tag des Grundgesetzes. Wir finden: Unsere Verfassung muss gleiche Rechte endlich auch ausdrücklich garantieren. Es braucht eine Ergänzung des Gleichbehandlungsartikels. In einem erweiterten Art. 3 Abs. 3 GG soll es in Zukunft auch heißen: Niemand darf wegen seiner sexuellen Identität benachteiligt oder bevorzugt werden. Fundamentale Normen des Zusammenlebens wie das Diskriminierungsverbot müssen in der Verfassung für alle Menschen sichtbar sein.
Der Gleichheitsartikel ist die Antwort auf die nationalsozialistische Selektions- und Verfolgungspolitik. Er ist geprägt von der Erkenntnis, dass die Menschlichkeit insgesamt gefährdet ist und Barbarei droht, wenn auch nur einer Gruppe von Menschen die gleichen Grund- und Menschenrechte streitig gemacht werden. Dennoch hatte man 1949 zwei Gruppen ausgespart: Menschen mit Behinderungen und Homosexuelle. Das Grundgesetz hat Homosexuelle damit jahrzehntelang nicht einmal vor schweren Menschenrechtsverletzungen wie der Strafverfolgung nach § 175 StGB geschützt.
Menschen mit Behinderungen wurden im Rahmen der Verfassungsreform nach der deutschen Einheit 1994 endlich aufgenommen. Für die Aufnahme der sexuellen Identität fand sich damals noch keine ausreichende Mehrheit. Es ist nun Zeit für einen neuen Anlauf. Die Rechtsprechung hat mittlerweile das verfassungsrechtliche Verständnis von Geschlecht erweitert und trans- und intergeschlechtliche Menschen in das entsprechende Diskriminierungsverbot einbezogen. Ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot wegen der sexuellen Identität fehlt in der Verfassung weiterhin.
Wir unterstützen ausdrücklich den von den drei Fraktionen FDP, Linke und Grünen eingebrachten Gesetzentwurf zur Ergänzung des Artikels 3 Absatz 3 des Grundgesetzes um den Begriff der sexuellen Identität. Diese notwendige Ergänzung der speziellen Diskriminierungsverbote ist eine von unserem Verband seit Jahrzehnten immer wieder an den Gesetzgeber herangetragene Forderung.