08/10/2014
Nächste Woche am 17.10.2014 laden wir euch Herzlich ein zu unserer ersten Ü16 party beginn 21.00 Uhr: BITTE BRINGT DIE FOLGENDE PASSKONTROLLER MIT DAMIT WIR DEN GANZEN ABEND ZUSAMMEN SPAß HABEN KÖNNEN !!!Passkontrolle – Jugendschutzgesetz
Für alle unter 18 Jahren – Achtung
Aufgrund durchgeführter Kontrollen von Polizei und Jugendamt sind wir gezwungen Jugendliche unter 18 Jahren (einschließlich Gaststätte) nur noch in Begleitung einer aufsichtspflichtigen Begleitperson über 18 Jahren und schriftlicher Genehmigung eines Elternteils mit Passkopie einen Eintritt zu gewähren. Allen Gästen unter 16 Jahren wird der Eintritt nicht gestattet.
Hiermit erlaube ich meiner Tochter / meinem Sohn _________________________________
Vorname und Nachname des Jugendlichen
in Begleitung von _________________________________
Vorname und Nachname der Begleitperson
in die Diskothek Dschungel am _________________________________
Datum des geplanten Besuchs
besuchen.
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Unterschrift eines Erziehungsberechtigten Vorname/Nachname des Erziehungsberechtigten
Bitte zwingend an die Passkopie des unterzeichnenden Elternteils denken! Die genannte Begleitperson ist Erziehungsbeauftragter und hat die Aufsichtspflicht, d.h. auch Sichtkontakt! Die ständige Aufsicht muss jederzeit sichergestellt sein. Erziehungsbeauftragte sind Personen über 18 Jahren und gehen den Erziehungsaufgaben nach Vereinbarung mit den Eltern nach, wie z.B. die Begleitung eines Jugendlichen in eine Diskothek.