Baesweiler-Info

Baesweiler-Info Baesweiler-Info ist ein Produkt von Euregio-Aachen. Nachrichten, Termine und Informationen aus der Stadt Baesweiler. Immer aktuell, kostenlos für alle!

03/04/2021

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03/04/2021
06/03/2021

Wer gegen Maskenpflicht, Abstandsgebot oder Kontaktregeln verstößt, muss teilweise saftige Bußgelder zahlen. Mit Thorsten Schleif ruft nun der erste deutsche Richter dazu auf, gegen solche Strafen juristisch vorzugehen. Die Bürger sollten vor Gericht ziehen, wenn der Staat ihre Freiheiten auf ´...

06/11/2020

Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus; Freitag, 6. November, 10.30 Uhr

• Aktuelle Zahlen: Es gibt heute 229 mehr nachgewiesene Fälle als gestern.
• Die Coronaschutzverordnung wurde aktualisiert.
• Die Euregio Maas Rhein hat ein Informationsformular zum Grenzübertritt erstellt.

Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 229 mehr nachgewiesene Fälle als am Donnerstag, 5. November. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 6748. 5360 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 132. Hinzugekommen sind zwei Männer im Alter von 86 und 89 Jahren. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1256 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 204.

05/11/2020
05/11/2020

Coronaschutzverordnung und Maßnahmen der Stadt
05 Nov 2020
Um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen eine Neufassung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung - CoronaSchVO) erlassen, die ab dem 5. November 2020 gilt und hier eingesehen werden kann. Des Weiteren wurde auch der Bußgeldkatalog zur CoronaSchVO aktualisiert, der hier eingesehen werden kann.

Mit der neuen Verordnung wird unter anderem die wichtige AHA-Regel (Abstand - Hygiene - Alltagsmaske) nochmals deutlicher formuliert und deren Geltungsbereiche werden einheitlicher festgelegt. So gilt unter anderem grundsätzlich in allen Gebäuden mit Kunden- und Besucherverkehr eine Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske.

Eine weitere wichtige Botschaft der neuen Verordnung lautet: Um die Infektionswelle zu brechen, müssen im November alle nicht auf Schule und Ausbildung sowie Beruf bezogenen Kontakte soweit wie möglich reduziert werden.

Treffen im öffentlichen Raum sind nur noch mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet. Mehr als zehn Personen sind aber auch in diesen Fällen nicht erlaubt. Für den privaten Bereich gilt nach wie vor die dringende Empfehlung, Kontakte mit haushaltsfremden Personen gänzlich zu meiden und dort, wo das nicht möglich ist, die AHA-Regel zu achten. Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt. Gastronomische Betriebe sind zu schließen. Ausgenommen ist die Lieferung oder Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause. Alle Veranstaltungen, die der Unterhaltung und Freizeitgestaltung dienen, sind abzusagen.

Des Weiteren sind Konzerthäuser und ähnliche Einrichtungen, Ausstellungen, Jahrmärkte, Trödelmärkte, Kinos und andere Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen unter Ausnahme des Individualsports im Freien, Schwimmbäder, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen zu schließen.

Untersagt sind zudem körpernahe Dienstleistungen mit Ausnahme des Friseurhandwerks und der Fußpflege sowie medizinisch notwendiger Behandlungen, zum Beispiel Physiotherapien.

Auf Grund des aktuellen Inzidenzwertes der Stadt Baesweiler (391) - die Zahl der aktuell Erkrankten liegt bei 111 (Stand: 05.11.2020) - verlängert die Stadt Baesweiler überdies nachfolgende zusätzliche Maßnahmen, die am Freitag, 23.10.2020, in Kraft getreten sind, bis einschließlich Montag, 30.11.2020.

Alle diese Maßnahmen sind wichtig, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 zu bekämpfen. Die Stadt Baesweiler ist weiterhin mit zahlreichen Kräften im Einsatz, um die Einhaltung der Regelungen zu kontrollieren und die seitens des Gesundheitsamtes der StädteRegion Aachen angeordneten Quarantänemaßnahmen zu überwachen. Hierfür haben wir zahlreiche Kräfte im Innendienst und drei Teams im Außendienst bis in die späten Abendstunden im Einsatz. Bei festgestellten Verstößen werden Bußgeldverfahren eingeleitet und empfindliche Geldbußen verhängt.

Es erfolgt der dringende Appell an alle Baesweilerinnen und Baesweiler sowie alle im Stadtgebiet beschäftigten Personen, die persönlichen Kontakte im privaten, beruflichen und sozialen Umfeld auf das absolut Notwendige zu reduzieren.
Dies betrifft insbesondere private Treffen, die Teilnahme an Festen und Feiern sowie dienstliche und berufliche Besprechungen - gleich aus welchem Anlass - die nicht zwingend erforderlich sind und daher momentan auf Grund des dynamischen Ausbreitungsgeschehens unterbleiben sollten. Die momentane Ausbreitung des Coronavirus in Baesweiler scheint nach derzeitigen Erkenntnissen insbesondere darauf zurückzuführen zu sein, dass sich Personen bei privaten Treffen infiziert und dann im Kreise größerer Familien Angehörige angesteckt haben. Daher sollte diesem Appell dringend Folge geleistet werden.
Alle Sankt-Martin-Züge sind in unserer Stadt abgesagt, was wir sehr bedauern. Die Kinder werden die traditionellen Martinsbrezeln in den Schulen und Kindergärten erhalten.
Alle städtischen Veranstaltungen (Kulturveranstaltungen, Aufführungen, Konzerte und ähnliche Veranstaltungen) sind bis zum Ende des Jahres (31.12.2020) abgesagt.
Die maximale Anzahl von Teilnehmern an Trauungen wird ebenso wie die maximal zulässige Anzahl von Personen in den städtischen Trauerhallen bei Beerdigungen bis zum Ende des Jahres (31.12.2020) auf 10 Personen begrenzt. Die Teilnehmerzahl bei Beerdigungen wird auf 50 Personen beschränkt (ebenfalls bis zum 31.12.2020).
Es wird dringend empfohlen, die kostenlose Corona-Warn-App des Bundes herunterzuladen. Die Corona-Warn-App hilft festzustellen, ob Kontakt mit einer infizierten Person bestand und daraus ein Ansteckungsrisiko entstehen kann. So können Infektionsketten schneller unterbrochen werden. Die App ist ein Angebot der Bundesregierung. Sie ist kostenlos im App Store und bei Google Play zum Download erhältlich.

Die oben dargelegten Maßnahmen sollen in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen helfen, die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. Das Infektionsgeschehen ist stark von dem individuellen Verhalten abhängig. Bei der Übertragung spielen Risikobegegnungen (wie z.B. 15 Minuten andauernder face-to-face Kontakt bei Nichteinhaltung von Mindestabständen und Maskenpflicht) eine besondere Rolle. Insbesondere in geschlossenen Räumen steigt das Risiko einer Übertragung deutlich und besteht auch, wenn ein Abstand von mehr als 1,5 m eingehalten wurde.

Die Stadt Baesweiler ist sich bewusst, dass sie mit diesen Maßnahmen und dem damit verbundenen dringenden Appell den Baesweilerinnen und Baesweilern einiges abverlangt. Gleichwohl sieht sie die dringende Notwendigkeit, hierdurch dem Infektionsgeschehen entgegenzuwirken, um weitere, noch einschneidendere Maßnahmen zu vermeiden. Jeder von uns hat es durch individuelle Kontaktreduzierung in der Hand, zur Verzögerung der Ausbreitungsdynamik beizutragen und Infektionsketten zu unterbrechen.

Unterstützen Sie mit Ihrem eigenen persönlichen Verhalten unsere Bemühungen. Übernehmen Sie Verantwortung und schützen Sie sich und andere!

Bleiben Sie gesund!

https://www.baesweiler.de/nachricht/coronaschutzverordnung-und-ma%C3%9Fnahmen-der-stadt-baesweiler.html

29/09/2020

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