07/10/2016
Medienmitteilung / Stellungnahme
Freitag, 7. Oktober 2016
Arbeitsgerichtsprozess Leo Garbely gegen den Gemeinderat von Reckingen-Gluringen
Skandalurteil der CVP-Justiz trotz teilweise gutgeheissener Klage
RECKINGEN-GLURINGEN │ Vor zwei Jahren, Ende Oktober 2014, wurde Leo Garbely als Gemeindeangestellter von Reckingen-Gluringen entlassen, weil er die schlussendlich erfolgreiche Opposition der IG Bächi gegen die Lawinendamm-Erhöhung anführte und insbesondere eine Petition gegen das Projekt des Gemeinderates lancierte
Anfang Februar 2015 reichte Leo Garbely beim kantonalen Arbeitsgericht wegen rein politisch motivierter, missbräuchlicher Kündigung infolge Ausübung von verfassungsmässigen Rechte Klage ein.
Seither inszenierte das Arbeitsgericht, das eigentlich zu einem einfachen, raschen Verfahren verpflichtet wäre, während nahezu 20 Monaten ein langwieriges, äusserst schleppendes und aufwendiges Prozedere, dass hinlänglich den Tatbestand der Rechtsverweigerung erfüllte.
Am heutigen 7. Oktober 2016 hat das Arbeitsgericht das Urteil in diesem Polit-Prozess zugestellt - wohl nicht zufällig eine Woche vor den Gemeinderatswahlen, bei denen Leo Garbely auf der Liste «Demokratisches Goms» kandidiert. Offenbar ging es konzertiert darum, Leo Garbely im laufenden Wahlkampf nochmals zu diskreditieren.
Und das Urteil fiel so aus, wie man es vom CVP/CSP-beherrschten Gericht in diesem politischen Prozess nicht anders erwarten konnte: Die Klage von Leo Garbely wurde nur teilweise gutgeheissen und insbesondere im Hauptklagepunkt der missbräuchlichen Kündigung abgewiesen. Einer Nachzahlung der Gemeinde von 1'330.10 an Leo Garbely steht eine Parteientschädigung von 2'000.- Franken gegenüber, die Kläger der beklagten Partei zahlen muss.
Im 3-köpfigen Gericht, dass diesen Fall beurteilte, sassen:
• als Arbeitgebervertreter der CSP-Gemeindepräsident von Varen und ehemalige Grossratsratspräsident Gilbert Loretan;
• als Präsidentin Francine Zenklusen-Bumann, die Ehegattin eines Direktionsmitarbeiters der kantonalen Dienststelle für Energie.
In dieses Bild passt, dass der für die Entlassung von Leo Garbely hauptverantwortliche Gemeindepräsident Norbert Carlen selber Kaderangestellter im kantonalen Baudepartement und Verwaltungsrat der katholisch-konservativen Presseverein AG ist, der Besitzerin des Zeitungstitels «Walliser Bote».
Kläger Leo Garbely stellt zum vorläufigen Urteil Folgendes fest:
1. Das ganze Verfahren war eine reine Zumutung und eine gezielte Zermürbung. Nach diversen Schriftenwechseln innert kurzen Fristen kam es immer wieder zu langen Verfahrensunterbrüchen. Allein zwischen der Schlussverhandlung im Mai und der Urteilsentscheidung verstrichen mehr als vier Monate.
2. Der Gegenpartei waren kein Mittel und keine Unwahrheit zu billig, um den Tatbestand der missbräuchlichen Kündigung aus politischen Gründen zu vernebeln und verschleiern.
3. Der Entscheid des Arbeitsgerichts ist ein krasses Unrechts-Urteil. Leo Garbely wird in der 10-tägigen Frist die begründete Urteilsausfertigung verlangen.
4. Sobald die Urteilsbegründung vorliegt, wird Leo Garbely entscheiden, ob er das Urteil bei der nächst höheren Instanz anfechten will. Dies im Wissen, dass auch bei dieser Instanz noch immer die schwarz-gelbe Walliser Willkürjustiz vorherrscht.